AGB

Auftragsbestätigung:

Ist ein Interessent nach den vorhergehenden persönlichen Gesprächen mit dem von mir gelegten Angebot einverstanden, wird ihm eine schriftliche Auftragsbestätigung (samt wichtigen Klauseln zum Rücktritt etc.) zur Unterfertigung vorgelegt. In diese werden relevante Kundendaten, sowie Auftragssumme, Ort und Zeit des anberaumten Feuerwerkes eingetragen. Bei Unterfertigung durch den Auftraggeber kommt es zu einem Vertragsabschluss.

Inkludierte und nicht inkludierte Leistungen:

Im Pauschalbetrag der Auftragssumme enthalten sind sämtliche unter dem Menüpunkt „Leistungen“ aufgeführten Punkte, auch behördliche Nebenkosten. Von einer durch den Auftraggeber unerwarteten Nachverrechnung soll dadurch Abstand genommen werden. Angebote werden daher realistisch und je mit Blick auf den individuellen Auftrag (und individuelle Umstände wie Anfahrtswege, Zusatzkosten etc.) unterbreitet. Freilich müssen dazu alle notwendigen Informationen im Vorfeld wahrheitsgemäß vorliegen.

Nicht inkludiert sind jedenfalls etwaige Kosten für (nur in seltenen Fällen) behördlich vorgeschriebene Brandschutzmaßnahmen der Feuerwehr. Diese werden nach nochmaliger Einholung einer mündlichen Auftragsbekräftigung dem Auftragnehmer verrechnet.

Zahlung:

Nach Erteilung eines Auftrags mittels Auftragsbestätigung sind 25% der Auftragssumme vorab binnen 7 Tagen, die restlichen 75% nach Durchführung des Auftrages und Rechnungslegung binnen 14 Tagen an den Auftragnehmer zu bezahlen.

Rücktritt durch den Auftraggeber/Storno:

Bei einem Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag (Auftragsbestätigung) fällt eine Mindeststornogebühr in Höhe von 25% der Auftragssumme an. Bei einem kurzfristigen Rücktritt (eine Woche vor dem anberaumten Termin oder später), etwa Aufgrund der kurzfristigen Absage einer Veranstaltung oder des Feuerwerks, sind dem Auftragnehmer zudem jene Kosten zu ersetzen, die diesem bis zum Zeitpunkt der Absage angefallen sind (Anfahrtskosten, Kosten für Vorbereitung, Aufbau, bis zu diesem Zeitpunkt verbrauchtes Material etc.). Bei einer Absage am Abend des Feuerwerks beträgt die Stornogebühr 50% der Auftragssumme. Dies gilt nicht bei einer Absage des Feuerwerks aufgrund höherer Gewalt, etwa aufgrund widriger Witterungsverhältnisse. In diesem Fall fällt nur die Mindeststornogebühr an.

Rücktritt durch den Auftragnehmer:

Der Auftragnehmer ist aufgrund gesetzlicher Erfordernisse zu einer Absage (bzw. zu einem Abbruch) des Feuerwerks verpflichtet, wenn etwa aufgrund der Windverhältnisse oder anderer individueller Umstände (veränderte Platzverhältnisse etc.) eine sichere und den Bescheidauflagen gemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Entscheidung über das Vorliegen dieser Umstände obliegt allein dem verantwortlichen Pyrotechniker. Bei einer Absage durch den Auftragnehmer aufgrund solcher kurzfristig eingetretener widriger Umstände (z.B. Windsituation, veränderte Umstände vor Ort) werden dem Auftraggeber Kosten in Höhe der Mindeststornogebühr in Rechnung gestellt, um die bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Auslagen zu ersetzen. Eine Absage bzw. ein Abbruch ist selbstverständlich im Sinne keiner Partei.

Darüber hinaus ist der der Auftragnehmer – ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Schadenersatzleistung – zum Rücktritt vom Vertrag und zur Einstellung seiner Dienstleistung unter Verrechnung der bereits angefallenen Kosten berechtigt, wenn:

– wichtige Informationen vorenthalten wurden, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich wären oder deren Kenntnis im Vorhinein zu einem Nichtzustandekommen des Auftrages oder einer behördlichen Bewilligung geführt hätten

– nach Auftragserteilung Informationen einlangen, welche zu Mehrkosten für den Auftraggeber führen und eine Korrektur der festgelegten Auftragssumme erforderlich machten, bzw. nach Erteilung des Auftrages zusätzliche, vertraglich bisher nicht vereinbarte Forderungen gestellt werden

-den sicherheitstechnischen, durch die Bescheidauflagen und das Gesetz geforderten Anweisungen unseres Personals vor Ort nicht Folge geleistet wird

– aus irgendwelchen Gründen die Sicherheit unseres Personals vor Ort gefährdet ist

– die Zahlungsmodalitäten lt. AGB nicht eingehalten wurden.

 

In jedem Fall ist der Auftragnehmer bestrebt, etwaig auftretende Schwierigkeiten und Probleme im persönlichen Gespräch mit dem Kunden zu lösen und zu bereinigen. Der Auftraggeber sei an dieser Stelle ausdrücklich ersucht, bei Problemen und Widrigkeiten den Kontakt zu suchen, sodass gemeinsam und konstruktiv an einer für alle Parteien zufrieden stellenden Lösung gearbeitet werden kann!